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   OLG Celle, 07.05.1985 - 18 UF 198/83   

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https://dejure.org/1985,4568
OLG Celle, 07.05.1985 - 18 UF 198/83 (https://dejure.org/1985,4568)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.05.1985 - 18 UF 198/83 (https://dejure.org/1985,4568)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Mai 1985 - 18 UF 198/83 (https://dejure.org/1985,4568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1587 Abs. 2 BGB; § 1587a Abs. 2 Nr. 3 S. 3 BGB; § 1 VAHRG
    Zulässigkeit einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde; Entscheidung über den Ausgleich der Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung; Versorgungsausgleich hinsichtlich einer Rentenanwartschaft; Unverfallbarkeit einer Anwartschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde; Entscheidung über den Ausgleich der Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung; Versorgungsausgleich hinsichtlich einer Rentenanwartschaft; Unverfallbarkeit einer Anwartschaft

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1587 ff; BetrAVG § 18; ZPO § 621e; VAHRG § 1
    Versorgungsausgleich; Ausgleich der Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung; Unverfallbarkeit einer Anwartschaft; Durchführung der Realteilung bei einer betrieblichen Direktversicherung (hier: Anwartschaften aus der Versorgungsordnung der Norddeutschen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 621 e

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 939
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 876/80

    Berechnung des Ehezeitanteils tatsächlich gezahlter Altersrente

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.1985 - 18 UF 198/83
    Der BGH hat entschieden, daß dann, wenn ein Ehegatte bei Ende der Ehezeit bereits eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhält, im Rahmen des Versorgungsausgleichs von dem tatsächlichen Rentenzahlbetrag auszugehen ist, wenn dieser das fiktiv errechnete Altersruhegeld übersteigt und mit einer Entziehung der Erwerbsunfähigkeitsrente nicht mehr zu rechnen ist (vgl. BGH, FamRZ 1984, 673).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.1985 - 18 UF 198/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, ist bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes die Anwartschaft auf die dynamische Versorgungsrente, die auf der Gesamtversorgungszusage beruht, vor Eintritt des Versorgungsfalls nicht unverfallbar i.S. von § 1587 a II Nr. 3 S. 3 BGB (vgl. vor allem BGH, FamRZ 1982, 899).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.1985 - 18 UF 198/83
    Hierbei handelt es sich um einen aussonderbaren Teil der Versorgungsausgleichsregelung, über den durch eine Teilentscheidung hätte befunden werden können und der auch zum Gegenstand einer Teilanfechtung gemacht werden konnte (vgl. dazu BGH, FamRZ 1983, 38, 459 und 890; FamRZ 1984, 990 und 1214).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.1985 - 18 UF 198/83
    Hierbei handelt es sich um einen aussonderbaren Teil der Versorgungsausgleichsregelung, über den durch eine Teilentscheidung hätte befunden werden können und der auch zum Gegenstand einer Teilanfechtung gemacht werden konnte (vgl. dazu BGH, FamRZ 1983, 38, 459 und 890; FamRZ 1984, 990 und 1214).
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 921/80

    Zuordnung des Trägers einer Versorgung zu den öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.1985 - 18 UF 198/83
    Die ... ist jedoch als Anstalt des öffentlichen Rechts ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsträger i.S. von § 1 III VAHRG , da es insoweit auf die Rechtsform des Versorgungsträger ankommt (vgl. BGH, FamRZ 1985, 56).
  • BGH, 03.10.1984 - IVb ZB 42/82

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde im

    Auszug aus OLG Celle, 07.05.1985 - 18 UF 198/83
    Zwar hat der BGH inzwischen entschieden, daß die Eheleute sich dem Hauptrechtsmittel eines Versorgungsträgers nicht mit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde anschließen können (vgl. BGH, FamRZ 1985, 59 und 267, 269).
  • OLG Hamm, 26.09.1983 - 4 UF 188/83
    Auszug aus OLG Celle, 07.05.1985 - 18 UF 198/83
    Aus diesem Grunde ist die Zulässigkeit des Anschlußrechtsmittels zu bejahen (ebenso OLG Kamm, FamRZ 1983, 1241).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Dabei wird Bezug auf die frühere Rechtsprechung zur Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG genommen (siehe dazu OLG Braunschweig OLGR 1999, 238, 243; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 626, 628; OLG Celle FamRZ 1985, 939, 942; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1586, 1587), nach der pauschale Kostenabzüge von 2 bis 3 % des Deckungskapitals gebilligt wurden.
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 310/11

    Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung: Pauschalierung der dem

    Weil eine konkrete Berechnung der tatsächlich anfallenden Kosten im Regelfall einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursacht, ist in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pauschalierung der Teilungskosten möglich ist (BT-Drucks. 16/10144 S. 57; 16/11903 S. 53) und auf die frühere Rechtsprechung zur Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG Bezug genommen (siehe dazu OLG Braunschweig OLGR 1999, 238, 243; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 626, 628; OLG Celle FamRZ 1985, 939, 942; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1586, 1587), nach der pauschale Kostenabzüge von 2 bis 3 % des Deckungskapitals gebilligt wurden.
  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 15 UF 25/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs: Begriff der Teilungskosten des

    Soweit der Gesetzgeber auf die bisherige Rechtsprechung verweist, handelt es sich um die Beschlüsse des OLG Celle FamRZ 1985, 939 und des OLG Frankfurt/M. FamRZ 1998, 626.
  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 88/85

    Realteilung von Anrechten der Kassenärztlichen Versorgung in Hessen

    Auch ist nicht unangemessen, daß für den Berechtigten und den Verpflichteten nach Abs. 4 gleiche Leistungsvoraussetzungen gelten, insbesondere was den Beginn des Rentenbezugs betrifft, der grundsätzlich erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres einsetzt (vgl. Abs. 4 i.V. mit § 1 Abs. 2 der Grundsätze), ausnahmsweise - unter Herabsetzung des Anspruchssatzes - schon ab Vollendung des 65. Lebensjahres (vgl. 3 Abs. 1 Buchstabe g; vgl. dazu MünchKomm/Maier 2. Aufl. § 1 VAHRG Rdn. 41; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht § 1 VAHRG Rdn. 10; OLG Celle FamRZ 1985, 939, 942).
  • OLG Braunschweig, 16.05.2011 - 2 UF 165/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts in der

    Dabei dürfen die Versorgungsträger - wie schon nach altem Recht bei der Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG - die Kosten pauschalieren, wobei ein Abzug von 2-3 % des Deckungskapitals in der Regel tolerabel ist (so schon nach altem Recht: OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 626, 628; OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1999, 238, 243; OLG Celle, FamRZ 1985, 939, 942; sowie zum neuen Recht OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1906).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2000 - 10 UF 221/98

    Zur Einbeziehung von Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht in den

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  • OLG Schleswig, 13.01.2005 - 5 W 72/04

    Prozesskostenhilfe bei Vergleichsschluss im Prozesskostenhilfeantragsverfahren

    Ein großer Teil von Rechtsprechung und Literatur hält eine derartige Prozesskostenhilfebewilligung für zulässig (OLG Schleswig FamRZ 1985, 88 f.; OLG Bamberg FamRZ 1985, 939 f.; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1155; OLG Hamm MDR 2004, 832 f.; Zöller-Philippi, 25. Aufl., Rn. 8 zu § 118 ZPO; Wax in MüKo-ZPO, 2. Aufl., Rn. 27 zu § 118 ZPO, jeweils mit weiteren Nachweisen), während andere (OLG Hamburg Juristisches Büro 1983, 287; OLG Köln FamRZ 1998, 835 f.; Borg in Stein-Jonas, 21. Aufl., Rn. 12 zu § 114 ZPO), denen sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH NJW 1984, 2106 und nunmehr neuestens BGH NJW 2004, 2595 ff.), die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfebewilligung im Prozesskostenhilfeantragsverfahren auf den Vergleichsabschluss selbst beschränken und lediglich ausnahmsweise Weiterungen zulassen wollen (so BGH NJW 2004, 2595, 2596).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2011 - 7 UF 13/11

    Versorgungsausgleich: Obergrenze für Pauschale des Versorgungsträgers für

    Danach sind selbst Umlagen mit umgerechnet über 2.800 EUR nicht beanstandet worden (OLG Celle, FamRZ 1985, 939, 942).
  • OLG München, 14.12.1992 - 12 UF 896/92

    Ausgleichsverpflichteter; Grobe Unbilligkeit; Durchführung des

    Ein Fall der Teilanfechtung durch den Versorgungsträger, der eine Abänderung der übrigen Teile der angefochtenen Entscheidung wegen des Schlechterstellungsverbots nicht zulassen und daher ein Rechtsschutzbedürfnis für eine unselbständige Anschlußbeschwerde begründen würde (vgl. OLG Celle FamRZ 1985, 939 ) liegt hier nicht vor.
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